AGB

AGB für den Online-Shop der NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über den Online-Shop der NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG, Albrecht-Dürer-Straße 8, 71229 Leonberg (nachfolgend: NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG) abgeschlossenen Verträge zwischen NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE).

1.2. Die Online-Shops von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG und diese AGB richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG nicht an, es sei denn, NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1. Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließen.

2.2. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Waren, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.

2.3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung des Warenbestandes durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 5 Tagen oder 3 Werktagen nach der Bestellung annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Erhalt der Ware innerhalb der vorgenannten Frist kommt der Kaufvertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich.

2.4. Der Kaufvertrag kommt zustande mit  der NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG, Albrecht-Dürer-Straße 8, 71229 Leonberg.

2.5. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch in dem Online-Shop abgerufen und ausgedruckt werden.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie in dem Online-Shop angezeigt werden.  

4.2. Innerhalb Deutschlands erfolgt die Lieferung von Waren, die auf dem Postweg (Paket, Päckchen, Brief, Spedition etc.) geliefert werden, kostenfrei. Ausgenommen von der kostenfreien Lieferung sind bestimmte „Außengebiete“ von Deutschland, z.B. Nord- und Ostseeinseln. Für die Postleitzahlenbereiche: 18561 - 18565, 25846 - 25849, 25859, 25863, 25869, 25929 - 25999, 26453 - 26486, 26533 -26548, 26557 - 26579, 26737 - 26757, 27483 – 27499 wird pro Paket ein "Inselzuschlag" erhoben. Der Zuschlag wird im Bestellprozess gesondert ausgewiesen. Die Versandkosten werden automatisch errechnet und in der Warenkorbübersicht angezeigt. Sie werden auch in der Versandkostentabelle in dem Online-Shop angegeben.    

5. Zahlungsbedingungen

5.1. NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.

5.2. Wenn eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges. 

5.3. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tage ab Rechnungsdatum wird dem KUNDEN ein Skonto in Höhe von 2% auf den Netto-Rechnungsbetrag gewährt. 

5.4. Wenn eine Bezahlung per Sofortüberweisung bzw. Giropay erfolgt, muss der KUNDE über ein freigeschaltetes Online-banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen. Am Ende des Bestellvorgangs wird der KUNDE aufgefordert, seine Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN in das von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG vorausgefüllte Formular (Bankverbindung, Überweisungsbetrag, Verwendungszweck) einzugeben. Im unmittelbaren Anschluss daran wird dem KUNDEN die Transaktion bestätigt.

5.5. Wenn eine Bezahlung über PayPal erfolgt, muss der KUNDE ein PayPal Konto besitzen und sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren. Sodann muss der KUNDE den PayPal Zahlungsprozess durchlaufen und die Zahlung an den NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG  bestätigen. 

5.6. Wenn eine Bezahlung über PayPal Plus erfolgt muss der KUNDE den betreffenden Zahlungsprozess durchlaufen, die notwendigen Angaben vornehmen und ggf. die Zahlung an den NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG  bestätigen. PayPal Plus akzeptiert die Zahlungsmöglichkeiten PayPal, Lastschrift, Kreditkarte und Rechnung.

5.6.1. Wenn eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges.

5.6.2. Wenn eine Lieferung gegen Zahlung per Kreditkarte erfolgt, erteilt der KUNDE mit Bekanntgabe seiner Kreditkartendaten die Ermächtigung, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich anfallender Liefer- und Versandkosten bei Fälligkeit über das betreffende Kreditkartenunternehmen zu belasten. Die Belastung wird in diesem Fall mit der Auftragsbestätigung veranlasst.

5.6.3. Sofern eine Bezahlung per Lastschrift erfolgt, hat der KUNDE seine IBAN und den Kontoinhaber mitzuteilen. Nach Rechnungsstellung wird der Rechnungsbetrag von dem Konto des KUNDEN abgebucht. Im Falle einer Rücklastschrift hat der KUNDE die Kosten dieser Rücklastschrift an PayPal Plus zu erstatten. Der Nachweis, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden durch die Rücklastschrift entstanden ist, bleibt dem KUNDEN vorbehalten.

5.6.4. Wenn eine Bezahlung über PayPal Plus mittels PayPal erfolgt, muss der KUNDE ein PayPal Konto besitzen und sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren. Sodann muss der KUNDE den PayPal Zahlungsprozess durchlaufen und die Zahlung an den NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG  bestätigen.   

5.7. Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

6. Liefer- und Versandbedingungen – Informationen zur Berechnung des Liefertermins

6.1. NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG ist berechtigt den Versand der Ware, inkl. der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Auftrag des KUNDEN gem. § 315 BGB an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift zu bestimmen, falls der KUNDE NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG keine Vorgaben bzgl. des Versands in Textform unterbreitet.

6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den KUNDEN über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KUNDE sich in Verzug der Annahme befindet.

6.3. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom KUNDEN  zu vertretenden Gründen, so ist NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG eine pauschale Entschädigung i.H.v. 35 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware an den KUNDEN.

6.4. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis gestattet, dass NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

6.5. Die Lieferzeit wird bei dem jeweiligen Artikel bzw. bei der Produktbeschreibung auf der Artikelseite gesondert angegeben.

6.6. Die auf der Artikelseite angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des KUNDEN an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses.

6.7. Bestellungen und Lieferungen werden nur in und nach Deutschland sowie in die im Online-Shop und/oder in der Versandkostentabelle angegebenen Länder angeboten. Bei Lieferverzögerungen wird NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG den KUNDEN umgehend informieren.

6.8. Sofern NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG verbindliche Lieferfristen, die gesondert bestätigt wurden, aus Gründen, die NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG, wenn NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft und auch nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Zulieferers von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG besteht.

6.9. Der Eintritt von Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften  In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den KUNDEN erforderlich. Gerät NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG in Lieferverzug, so kann der KUNDE pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem KUNDEN gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

6.10. Die Rechte des KUNDEN gem. Ziffer 12.11 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Sendet der Beförderer den Kaufgegenstand an NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG zurück, da eine Zustellung beim KUNDEN nicht möglich war, trägt der KUNDE die Kosten für einen erneuten Versand, wenn die Anlieferung bei dem KUNDEN an einem Werktag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr MEZ erfolgte, es sei denn der KUNDE hätte NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG vorab auf eine Nichterreichbarkeit zum jeweiligen Lieferzeitpunkt explizit hingewiesen.  

6.11. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante.  

6.12. Eine Lieferung an Packstationen ist nicht möglich. 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG gegen den KUNDEN aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG das Eigentum an den verkauften Waren vor.

7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG gehörenden Waren erfolgen.

7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG diese Rechte nur geltend machen, wenn NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

7.4. Der KUNDE ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

7.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

7.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der KUNDE schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG ab. NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an. Die in vorgenannten Pflichten des KUNDEN gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

7.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der KUNDE neben NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG ermächtigt. NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG um mehr als 10%, wird NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG freigeben.

8.  Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht

8.1. Für die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

8.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des KUNDEN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.

8.3. Grundlage der Mängelhaftung von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die der KUNDEN vor seiner Bestellung in der Produktbeschreibung abrufen konnte oder die in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.

8.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB).

8.5. Die Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG hiervon unverzüglich schriftlich (Brief oder FAX) Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der KUNDE die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

8.6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der KUNDE zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8.7. Der KUNDE hat NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der KUNDE die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

8.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom KUNDEN  zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der KUNDE vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

8.9. Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 13 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9.  Haftung

9.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.

9.2. Die Haftung von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG. Soweit die Haftung von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG. Die Haftung von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

9.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG beruhen, haftet NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.4. Sofern NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.  Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.rollwerk24.de. 

11.  Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort der Geschäftssitz von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG in 71229 Leonberg.

11.3. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von NP Industrie-Einrichtungen GmbH & Co. KG, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

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